Unsere Forderung:
Ein akustisches Warn- bzw. Mindestgeräusch für alle geräuschlosen und geräuscharmen Kraftfahrzeuge, insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel und für mit öffentlichen Geldern geförderte Kraftfahrzeuge, das folgenden Anforderungen entspricht:
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Alle geräuscharmen Kraftfahrzeuge müssen ein akustisches Warnsystem oder ein vorgeschriebenes Mindestgeräusch erhalten, auch Flüster- und Hybridfahrzeuge und KFZ mit extrem leisen Verbrennungsmotoren. Die Ausstattung bzw. das Mindestgeräusch muss gesetzlich vorgeschrieben werden.
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Die Abschaltung oder Dämpfung des akustischen Warnsystems durch den Fahrer/ die Fahrerin darf nicht möglich sein
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Verschiedene Geräusche für die unterschiedlichen Betriebsarten,
Standgeräusch, Beschleunigung, Bremsen, Abfahren, Rückwärtsfahren sind für eine richtige akustische Einschätzung des Fahrzeugverhaltens unumgänglich. (Bei LKWs hat sich das deutlich hörbare und von VerkehrsteilnehmerInnen eindeutig zuordenbare Rückfahrgeräusch bewährt.) -
Das Geräusch muss unter allen Umweltbedingungen im Verkehr hörbar sein. Das Geräusch muss so gestaltet sein, dass es mindestens bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/Stunde und bei dem im verbauten Gebiet üblichen Grundlärmpegel deutlich gehört und zugeordnet werden kann.