Das EU Parlament hat am 02.04.2014 die EU Verordnung 540
zur Lärmreduktion von Kraftfahrzeugen beschlossen. Auf Betreiben der europäischen Blindenorganisationen wurde zwar die Einführung eines AVAS (akustisches Warnsignal) für Elektrofahrzeuge in Artikel 8 und Anhang 8 geregelt, aber die konkreten Gesetzesvorgaben sind alles andere als ein Grund zum Jubeln:
1. Der Einbau des AVAS wird erst ab 01.07.2021 und auch dann nur für neu zugelassene Elektrofahrzeuge verpflichtend sein. Es ist keine Nachrüstung für die Fahrzeuge vorgesehen, die dann bereits lautlos im Verkehr unterwegs sind!
Mit öffentlichen Geldern und Steuervorteilen wird aber schon jetzt massiv der verstärkte Einsatz von Elektrofahrzeugen forciert.
2. Das AVAS (akustisches Warnsystem) wird zwingend einen vom Fahrer leicht erreichbaren Abschalter haben, mit dem er es jederzeit deaktivieren kann!
Das bedeutet null Sicherheit für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer!
Bblinde Menschen werden sich weiterhin nicht darauf verlassen können Elektrofahrzeuge hören zu können und keine Möglichkeit haben eigenverantwortlich einem Zusammenstoß zu vermeiden.
Hinzu kommt, dass ein blinder Mensch nicht einschätzen kann, ob er für Autofahrer sichtbar ist oder nicht. Wenn er kein herankommendes Fahrzeug hört, tritt er völlig unerwartet hinter einem parkenden LKW oder anderen sichtbehindernden Objekt hervor auf die Straße und kann vom Fahrer nicht rechtzeitig gesehen werden.
Der Lenker trägt somit selbst auch ein wesentlich höheres Unfallrisiko.
3. Das AVAS wird nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20km/h verpflichtend aktiv sein. Ab 21 km/h wird es kein Warngeräusch geben.
Das ist viel zu wenig!
Bei so niedrigen Geschwindigkeiten reicht das Rollgeräusch der Reifen bei weitem nicht aus um ein Fahrzeug im Verkehrslärm hören zu können.
Je schneller ein Fahrzeug fährt, umso gefährlicher ist es. Deshalb muss das Warngeräusch auch bei höheren Geschwindigkeiten hörbar sein!
Völlig unvorstellbar wäre es, dass ein Auto nachts nur bis 20km/h mit Licht fahren müsste.
Sollte nicht gleiches Recht und gleiche Sicherheit für alle gelten, gleichgültig ob sehend, sehbehindert oder blind?
Diese EU Verordnung ist bereits beschlossen und daher rechtswirksam.
Die EU Kommission hat noch bis 01.07.2017 die Befugnis, den Anhang 8 zu überarbeiten, der die detaillierten Vorgaben für das AVAS regelt.
Aus diesem Grund fordern wir die österreichische Bundesregierung dringend auf, alle Hebel in Bewegung zu setzen und schnellstens ein gut hörbares akustisches Warnsignal für geräuscharme Fahrzeuge in Österreich einzuführen und auf EU Ebene mit allen Mitteln zu unterstützen!