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Unsere Bürgerinitiative

BÜRGERINITIATIVE FÜR EIN GESETZLICH VERPFLICHTENDES,

GUT WAHRNEHMBARES MINDESTGERÄUSCH FÜR KRAFTFAHRZEUGE

Die stetig steigende Zahl von geräuscharmen und unhörbaren Fahrzeugen stellt eine lebensgefährliche Bedrohung für blinde und sehbehinderte Menschen, für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und alle FußgängerInnen und RadfahrerInnen dar.

Diese Fahrzeuge können erst gehört werden, wenn sie so nah sind, dass ein Ausweichen unmöglich ist.

Für blinde Menschen sind unhörbare Fahrzeuge überhaupt nicht wahrnehmbar, genauso, wie unsichtbare es für Sehende wären. Während es aus Sicherheitsgründen undenkbar wäre, unsichtbare Fahrzeuge für den Verkehr zuzulassen, sind die geräuschlosen bereits auf unseren Straßen unterwegs. Es wird hier eine Situation geschaffen, die mit der völligen Verantwortungsübertragung auf die KFZ-LenkerInnen einher geht und sehbehinderten Menschen jede Möglichkeit nimmt, sich eigenverantwortlich vor Verkehrsunfällen und damit Schaden an Leib und Leben zu schützen. Das steht in offensichtlichem Widerspruch zu den Zielen einer inklusiven Gesellschaft.

Kinder mit geringerer Aufmerksamkeit und geringerem Gefahrenbewusstsein sind ohne deutliche Hörbarkeit von Autos zusätzlich gefährdet.

Ältere Personen sind ebenfalls stark betroffen, da das Seh- und Hörvermögen und die Reaktionsschnelligkeit mit zunehmendem Alter nachlassen.

Durch den Wegfall des 2-Sinne-Prinzips, nach dem insbesondere sicherheitsrelevante Informationen immer für mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein müssen, werden nicht nur sehbehinderte, sondern alle VerkehrsteilnehmerInnen hochgradig gefährdet.

Unsere Forderung:

Ein akustisches Warn- bzw. Mindestgeräusch für alle geräuschlosen und geräuscharmen Kraftfahrzeuge, insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel und für mit öffentlichen Geldern geförderte Kraftfahrzeuge, das folgenden Anforderungen entspricht:

  1. Alle geräuscharmen Kraftfahrzeuge müssen ein akustisches Warnsystem oder ein vorgeschriebenes Mindestgeräusch erhalten, auch Flüster- und Hybridfahrzeuge und KFZ mit extrem leisen Verbrennungsmotoren. Die Ausstattung bzw. das Mindestgeräusch muss gesetzlich vorgeschrieben werden.

  2. Die Abschaltung oder Dämpfung des akustischen Warnsystems durch den Fahrer/ die Fahrerin darf nicht möglich sein

  3. Verschiedene Geräusche für die unterschiedlichen Betriebsarten,
    Standgeräusch, Beschleunigung, Bremsen, Abfahren, Rückwärtsfahren sind für eine richtige akustische Einschätzung des Fahrzeugverhaltens unumgänglich. (Bei LKWs hat sich das deutlich hörbare und von VerkehrsteilnehmerInnen eindeutig zuordenbare Rückfahrgeräusch bewährt.)

  4. Das Geräusch muss unter allen Umweltbedingungen im Verkehr hörbar sein. Das Geräusch muss so gestaltet sein, dass es mindestens bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/Stunde und bei dem im verbauten Gebiet üblichen Grundlärmpegel deutlich gehört und zugeordnet werden kann.


Wir haben 2016 die Bürgerinitiative zur Einführung eines gesetzlich verpflichtenden gut wahrnehmbaren Mindestgeräusches für Kraftfahrzeuge im Parlament eingebracht.  Bie verschiedenen Veranstaltungen konnten wir 750 Unterschriften Sammeln. Unser Anliegen wurde von SPÖ, ÖVP und Neos abgelehnt. Die Grünen, FPÖ und Team Stronach haben uns unterstützt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00095/index.shtml

Elektra bringt Bürgerinitiative für hörbare KFZ im Parlament ein!

Elektromobilität wird zur Zeit sehr stark beworben, Millionen Euro von Steuergeld werden investiert um einen Umstieg zu forcieren. Dabei bleiben jedoch die für alle VerkehrsteilnehmerInnen damit verbundenen Gefahren unbedacht:

Diese Fahrzeuge können im Umgebungslärm erst gehört werden, wenn sie so nahe sind, dass ein Ausweichen unmöglich ist. US-Studien belegen für alle FußgängerInnen und RadfahrerInnen ein wesentlich höheres Unfallrisiko, wenn die Hörbarkeit wegfällt.
Unhörbare Autos sind für blinde Menschen lebensgefährlich, genau wie unsichtbare für Sehende!

2016 werden die Wiener Linien ihre Elektro-Bus-Flotte erweitern.
Wir fordern die rot-grüne Stadtregierung auf, dafür zu sorgen, dass diese Busse hörbar und sicher für alle sind!

Die EU hat zwar ab 2021 ein Warngeräusch für E-Fahrzeuge geplant, aber die Verordnung ist in vielen Punkten unzureichend.

Deshalb hat Elektra am 25.01.2016 die Bürgerinitiative für ein gesetzlich verpflichtendes, gut wahrnehmbares Mindestgeräusch für Kraftfahrzeuge im Parlament eingebracht.

Bitte unterstützen Sie unsere Bürgerinitiative online:

Hörbarkeit ist Sicherheit!

Unzureichende EU Verordnung

Das EU Parlament hat am 02.04.2014 die EU Verordnung 540

zur Lärmreduktion von Kraftfahrzeugen beschlossen. Auf Betreiben der europäischen Blindenorganisationen wurde zwar die Einführung eines AVAS (akustisches Warnsignal) für Elektrofahrzeuge in Artikel 8 und Anhang 8 geregelt, aber die konkreten Gesetzesvorgaben sind alles andere als ein Grund zum Jubeln:

1. Der Einbau des AVAS wird erst ab 01.07.2021 und auch dann nur für neu zugelassene Elektrofahrzeuge verpflichtend sein. Es ist keine Nachrüstung für die Fahrzeuge vorgesehen, die dann bereits lautlos im Verkehr unterwegs sind!
Mit öffentlichen Geldern und Steuervorteilen wird aber schon jetzt massiv der verstärkte Einsatz von Elektrofahrzeugen forciert.

2. Das AVAS (akustisches Warnsystem) wird zwingend einen vom Fahrer leicht erreichbaren Abschalter haben, mit dem er es jederzeit deaktivieren kann!
Das bedeutet null Sicherheit für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer!
Bblinde Menschen werden sich weiterhin nicht darauf verlassen können Elektrofahrzeuge hören zu können und keine Möglichkeit haben eigenverantwortlich einem Zusammenstoß zu vermeiden.
Hinzu kommt, dass ein blinder Mensch nicht einschätzen kann, ob er für Autofahrer sichtbar ist oder nicht. Wenn er kein herankommendes Fahrzeug hört, tritt er völlig unerwartet hinter einem parkenden LKW oder anderen sichtbehindernden Objekt hervor auf die Straße und kann vom Fahrer nicht rechtzeitig gesehen werden.
Der Lenker trägt somit selbst auch ein wesentlich höheres Unfallrisiko.

3. Das AVAS wird nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20km/h verpflichtend aktiv sein. Ab 21 km/h wird es kein Warngeräusch geben.
Das ist viel zu wenig!
Bei so niedrigen Geschwindigkeiten reicht das Rollgeräusch der Reifen bei weitem nicht aus um ein Fahrzeug im Verkehrslärm hören zu können.
Je schneller ein Fahrzeug fährt, umso gefährlicher ist es. Deshalb muss das Warngeräusch auch bei höheren Geschwindigkeiten hörbar sein!
Völlig unvorstellbar wäre es, dass ein Auto nachts nur bis 20km/h mit Licht fahren müsste.
Sollte nicht gleiches Recht und gleiche Sicherheit für alle gelten, gleichgültig ob sehend, sehbehindert oder blind?

Diese EU Verordnung ist bereits beschlossen und daher rechtswirksam.
Die EU Kommission hat noch bis 01.07.2017 die Befugnis, den Anhang 8 zu überarbeiten, der die detaillierten Vorgaben für das AVAS regelt.

Aus diesem Grund fordern wir die österreichische Bundesregierung dringend auf, alle Hebel in Bewegung zu setzen und schnellstens ein gut hörbares akustisches Warnsignal für geräuscharme Fahrzeuge in Österreich einzuführen und auf EU Ebene mit allen Mitteln zu unterstützen!