Am 3. Oktober 2015 wurde ein blinder Mann, der in Japan mit seinem Führhund unterwegs war, von einem rückwärts fahrenden LKW überfahren und getötet. Der LKW hatte ein akustisches Warnsystem. Der Fahrer hatte es aber permanent abgestellt.
Dasselbe könnte bei uns passieren.
In Österreich ist für LKWs, die kein Videosystem haben, mit dem der Fahrer beim rückwärts Fahren ausreichende Sicht hat, eine akustische Warneinrichtung vorgeschrieben.
Diese darf aber lt. §18 Abs. 8 KDV (Kraftfahrzeuggesetz Durchführungsverordnung) zwischen 22h und 5h abgeschaltet werden. Stattdessen muss die Warnblinkanlage anspringen. Das hilft blinden Menschen überhaupt nicht.
Unhörbare Busse
2016 kaufen die Wiener Linien geräuscharme Elektro-Busse, die auf neuen Linien eingesetzt werden sollen. Auch ein Elektro-Gelenks-Bus ist geplant.
Diese Busse sind im Straßenverkehr nicht hörbar und stellen eine tödliche Bedrohung für blinde und sehbehinderte Menschen, für Kinder und für alle abgelenkten VerkehrsteilnehmerInnen dar. Laut US-Studien steigt für alle FußgängerInnen und RadfahrerInnen das Unfallrisiko um bis zu 2/3, wenn Autos nicht hörbar sind. http://www-nrd.nhtsa.dot.gov/Pubs/811526.pdf
Es ist Aufgabe der rot-grünen Stadtregierung, die Sicherheit für alle WienerInnen, auch für die Sehbeeinträchtigten, zu gewährleisten. 2016 im Jahr der Barrierefreiheit sollte nicht gewartet werden, bis bei uns der erste Blinde überfahren wird.
Hörbarkeit ist Sicherheit!
Deshalb fordert die Bürgerinitiative Elektra seit Jahren ein verpflichtendes Mindestgeräusch für Kraftfahrzeuge, insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel.
Im Jänner 2016 wurde die Bürgerinitiative auch im Parlament eingebracht. Man kann sie online auf der Webseite nachlesen und unterstützen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00095/index.shtml
Japan fordert Warngeräusch ohne Ab-Schalter
Derzeit gibt es gerade eine Tagung der UNECE-Gruppe, die über weltweite Vorgaben für ein AVAS (Acustic Vehicle Alert Systeme) für Elektrofahrzeuge verhandelt.
Eine EU Verordnung sieht vor, dass ab 2021 alle neu zugelassenen Elektro-Fahrzeuge ein AVAS eingebaut haben müssen.
Dabei gibt es einige wesentliche Kritikpunkte:
– Das Warngeräusch soll durch den Fahrer jederzeit abschaltbar sein!
– Das Warngeräusch wird nur bis 20km/h vorgeschrieben
– Keine Nachrüstung der Elektro-Fahrzeuge, die bis dahin schon im Verkehr sind.
Der japanische Experte in der UNECE schlägt nach dem tödlichen Unfall vor, den Schalter zur Deaktivierung des AVAS, der in der EU Verordnung 540 vorgesehen ist, zu verbieten.