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From: DALMORO Julie
To: warngeraeusche@gmx.at
Sent: Wednesday, May 07, 2014 5:37 PM
Subject: RE: AVAS akustisches Warnsystem für E-Fahrzeuge

Sehr geehrte Frau Weinrichter,

zu Ihrer Frage darf ich Ihnen folgendes antworten:
AVAS-Systeme werden in jedem neu hergestellten Fahrzeug eingebaut, und nicht
in allen, die bereits in Betrieb sind, wie aus dem Wortlaut der Richtlinie
hervorgeht:
„Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von
Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein, das die
Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen
die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen
ein AVAS ein. Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten in
ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des
Anhangs VIII erfüllen.“

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an den zuständigen Pressesprecher
der Europäischen Kommission wenden:
Carlo Corazza
Carlo.Corazza@ec.europa.eu

Mit freundlichen Grüßen,

Julie DALMORO
Europäisches Parlament
Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich

Haus der Europäischen Union
Wipplingerstraße 35
1010 Wien
Phone: +43/(0)1 516 17-210
Website: www.europarl.at

ELEKTRA ist eine vereinsunabhängige Bürgerinitiative, die sich aus Sicherheitsgründen für ein verpflichtendes Warn- bzw. Mindestgeräusch für Kraftfahrzeuge einsetzt. Unhörbare Fahrzeuge sind für blinde Menschen lebensgefährlich, genauso wie unsichtbare es für Sehende wären. Während es aus Sicherheitsgründen völlig undenkbar wäre, ein unsichtbares Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, sind immer mehr geräuschlose auf unseren Straßen unterwegs.