Durch den Standardartikel vom 20.10.2014 über die Aktivitäten der Initiative Elektra wurde Herr Philipp Prückl auf uns aufmerksam. Er hatte bereits 2012 seine Bachelorarbeit über die Gefahren und Nachteile des fehlenden Klanges von Elektrofahrzeugen geschrieben.Die Gefährdung blinder VerkehrsteilnehmerInnen war dabei ein Schwerpunkt. Herr Prückl stellt unserer Initiative seine Bachelorarbeit zur Verfügung. Vielen herzlichen Dank!
Er befasst sich in seiner Arbeit mit dem Informationsgehalt von Klängen und mit ihrer Bedeutung beim Austausch über innere Zustände von Lebewesen sowie zwischen Fahrzeug und Mensch.
Unter 4.2.1. behandelt er die Sicherheitsrisken, die der Nicht-Klang vor allem für blinde Menschen mit sich bringt. Herr Prückl zitiert aus einer Studie von Bodden & Belschner 2011, S. 70, die zeigt, dass E-Fahrzeuge bis 50kmh extrem viel leiser sind als Verbrennungsfahrzeuge, bei denen bis zu dieser Geschwindigkeit das Motorengeräusch überwiegt.
Das bestätigt unsere Forderung nach einem Mindest- bzw. Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 50kmh. Das in der EU Verordnung 540 ab 2021 vorgesehene AVAS (akustisches Warnsystem) soll aber nur bis 20kmh aktiv und noch dazu jederzeit vom Fahrer abschaltbar sein!
Hier geht es zur Bachelorarbeit „Der (Nicht-)Klang von Elektrofahrzeugen“
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