Einladung zur Veranstaltung „Elektro-Bus, aber ohne Kühler-Kuss!“

Am 15. Oktober, dem internationalen Tag des weißen Stockes, werden blinde und sehbehinderte Menschen auf die lebensbedrohliche Gefährdung durch unhörbare Elektro-Busse aufmerksam machen.
Unter dem Motto „Elektro-Bus, aber ohne Kühler-Kuss!“ werden wir bei der Endstation des Elektro-City-Bus 2a am Schwarzenbergplatz eine Sensibilisierungsaktion durchführen.
Wir bieten interessierten sehenden Menschen die Möglichkeit, mit einer Dunkelbrille selbst zu erleben, wie schlecht die Elektro-Busse akustisch wahrnehmbar sind.
Ganz herzlich laden wir alle Interessierten ein uns zu besuchen!

Zeit: 15.10.2014 von 15-19 Uhr.
Ort: Schwarzenbergplatz, Wien

Sensibilisierungsveranstaltung bringt Kontakt mit Renault

Unter dem Motto „Elektro ja, aber hörbar!“ haben wir am 20.09.2014, dem Tag des Auges, auf die Gefährdung durch unhörbare Kraftfahrzeuge aufmerksam gemacht.
Vor dem Burgtheater, neben der „E-Mobility on Stage“, einer Schau von Elektrofahrzeugen, haben wir eine Sensibilisierungsveranstaltung durchgeführt.
Zu unserer freudigen Überraschung haben sich viele Menschen schon selbst gedanklich mit den Gefahren unhörbarer Fahrzeuge auseinandergesetzt. Oft bekamen wir zu hören, dass ein Warngeräusch nicht nur für Blinde, sondern auch für Sehende gut sei und dass sie selbst schon öfter über einen Radfahrer oder ein E-Fahrzeug erschrocken seien.
130 Personen haben mit ihrer Unterschrift unsere Petition zur gesetzlichen Einführung eines verpflichtenden Mindestgeräusches für KFZ unterstützt!

Besonders freut mich, dass darunter auch die Direktorin für Kommunikation von Renault Österreich ist, die mich gebeten hat, ihr unsere Petition zu mailen, damit sie sie auf Französisch übersetzen lässt und Anfang Oktober nach Frankreich in die Konzernzentrale mitnimmt. Renault hat dankenswerter Weise bereits ein Fußgängerwarngeräusch für den Zoe entwickelt, das serienmäßig eingebaut wird. Dieses Geräusch müsste aber noch verbessert werden um im allgemeinen Verkehrslärm gehört zu werden. Im November 2013 gab es einen Hörbarkeitstest mit blinden und sehbehinderten Menschen bei Renault. Dabei zeigte sich, dass das Warngeräusch zwar in der Garage gut hörbar, aber im Freien kaum wahrnehmbar war. Wenn vor oder hinter dem Renault Zoe ein Verbrennungsfahrzeug fuhr, konnten wir den Zoe leider trotz Warngeräusch oft gar nicht hören.
Es ist äußerst positiv, dass sich Renault jedenfalls der Problematik bewusst ist und wir hoffen, dass die Entwicklung voranschreitet und bald ein besser wahrnehmbares Fußgängerwarnsystem in die E-Fahrzeuge von Renault eingebaut werden wird.

Eine tödliche Bedrohung

Der Reportverlag bringt in seinem aktuellen Energie Report meinen neuesten Artikel über die tödliche Bedrohung blinder und sehbehinderter Menschen durch unhörbare Fahrzeuge.
Es freut mich besonders, in einem so angesehenen Magazin zwischen VertreterInnen von Wirtschaft und Wissenschaft gelesen zu werden!
Herzlichen Dank an Chefredakteur Martin Szelgrad, der für unser Anliegen ein offenes Ohr hat.

Initiative Elektra in der Kronenzeitung

Wieder einmal haben wir es in die Medien geschafft!Am 07.08.2014 brachte die Kronenzeitung einen artikel Über unsere Initiative.
Während meines Urlaubs erhielt ich unverhofft einen Anruf von der Kronenzeitung. Durch meine Mails an die Nationalratsabgeordneten des parlamentarischen Verkehrsausschusses war die Kronenzeitung auf uns aufmerksam geworden. FPÖ– Verkehrssprecher Mahdalik hatte mein Schreiben an sie weiter geleitet und damit einen Beitrag angeregt.
Hier geht es zum Artikel.

Elektra in den Medien

  • Am 23.09.2014 wurde mein Artikel über die tödliche Bedrohung blinder und sehbehinderter Menschen durch geräuschlose Fahrzeuge im Energie Report veröffentlicht. Am 07.08.2014 brachte die Kronenzeitung einen Artikel mit Foto über unsere Initiative.
  • Am 08.04.2014 waren wir in der Fernsehsendung „Heute Konkret“ in ORF 2. Es ging vor allem um die geräuschlosen Elektro-Busse der Wiener Linien, die für blinde Menschen eine lebensgefährliche Bedrohung darstellen. Diese Busse können von uns auch nicht benutzt werden, da wir ihr Eintreffen in der Station nicht bemerken. Marianne Waldhäusl drehte mit uns und gestaltete die Sendung.
  • Am 29.03.2014 brachte das Ö1 Konsumentenmagazin Help einen Beitrag über die Problematik der unhörbaren E-Fahrzeuge. Paul Blaha lud mich zum Interview in die Argentinierstraße. Im Dezember 2013 veröffentlichte der Standard einen Artikel über das Für und Wider der geräuschlosen Elektrofahrzeuge und zitierte meinen Artikel.
  • Am 08.11.2013 rief ich in der Sendung „Von Tag zu Tag“ an und fragte die Österreichische Richterin am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Elisabeth Steiner, welche Möglichkeiten aus ihrer Sicht der Rechtsweg bietet.

Parlamentarischer Entschließungsantrag zur Einführung eines verpflichtenden Warngeräusches für Elektrofahrzeuge

Elektra unterstützt zusammen mit den österreichischen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen den Entschließungsantrag der FPÖ zur Einführung eines verpflichtenden Warngeräusches für Elektrofahrzeuge. Aus diesem Grund haben wir uns in persönlichen Mails an 50 Nationalratsabgeordnete gewendet, an die Mitglieder des parlamentarischen Verkehrsausschusses und die BehindertensprecherInnen aller Parteien.

Sehr geehrte Abgeordnete,

geräuschlose Elektro- und Hybridfahrzeuge und die extrem leisen modernen Verbrennungsmotoren stellen für blinde und sehbehinderte Menschen eine tödliche Gefahr dar. Sie können erst gehört werden, wenn sie so nah sind, dass ein Ausweichen unmöglich ist!

Während es aus Sicherheitsgründen völlig undenkbar wäre, ein unsichtbares Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, sind die geräuschlosen bereits auf unseren Straßen unterwegs.

Für blinde Menschen sind unhörbare Fahrzeuge lebensgefährlich, genau wie unsichtbare es für Sehende wären.

Die Gefahr betrifft aber einen wesentlich größeren Personenkreis. Kinder mit ihrer naturgemäß geringeren Aufmerksamkeit, Jugendliche, die oft auf ihr Smartphone schauen und ältere Menschen tragen ein wesentlich höheres Unfallrisiko, wenn die warnenden Motorengeräusche wegfallen.

US-Studien belegen ein doppelt so hohes Risiko für alle Fußgänger (nicht speziell für Blinde) und Radfahrer für einen Unfall mit einem Elektrofahrzeug als mit einem herkömmlichen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

http://www-nrd.nhtsa.dot.gov/Pubs/811204.pdf

Blinde und sehbehinderte Menschen begrüßen grundsätzlich eine Lärmreduktion, da sie bei der Orientierung auf das Gehör angewiesen sind.

Aus Sicherheitsgründen müssen Fahrzeuge aber unbedingt hörbar und damit auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein!

Vor kurzem hat FPÖ Behindertensprecher Hofer zusammen mit anderen Abgeordneten einen parlamentarischen Entschließungsantrag eingebracht, in dem der Nationalrat aufgefordert wird ein verpflichtendes Warngeräusch für elektrisch betriebene Fahrzeuge einzuführen. Zusammen mit den österreichischen Blindenorganisationen apelliere ich an Sie, ohne Rücksicht auf Parteicouleur, diesen Antrag zu unterstützzen!

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140724_OTS0146/akustische-warnsignale-bei-elektrofahrzeugen-sind-lebensnotwendig-fuer-blinde-und-sehbehinderte-menschen

Für uns geht es um unser Überleben und darum auch weiterhin selbstbestimmt leben und allein aus dem Haus gehen zu können.

Bitte unterstützen Sie uns bei dieser für uns im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtigen Angelegenheit!

mit freundlichen Grüßen
DSA Monika Weinrichter
Initiative Elektra

Kommentar zum Interview des Präsidenten des österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes zum Thema geräuscharme Fahrzeuge

Der Präsident des österreichischen Blinden und Sehbehindertenverbandes, Dr. Markus Wolf, hat sich kürzlich in einem schriftlichen Interview mit der Behindertenorganisation BIZEPS zum Thema der geräuschlosen Fahrzeuge geäußert.

Leider ist ihm dabei derselbe Irrtum unterlaufen wie auch mündlich bei der Hauptversammlung des Blindenverbandes Wien, Nö und Bgld am 10.05.2014.

Zitat:
BIZEPS: Ist es richtig, dass in den USA schon ab September 2014 Warngeräusche verpflichtend in Elektro- und Hybridfahrzeuge eingebaut werden müssen? Soll das auch bei uns in Europa verpflichtend werden? Markus Wolf: Ich bin jetzt nicht ganz sicher ab wann die Warngeräusche in den USA verpflichtend sind, ich weiß aber, dass die Amerikaner den Europäern in dieser Frage deutlich voraus sind. Warngeräusche werden auch in Europa verpflichtend allerdings erst ab 2019 für neue Fahrzeuge und 2021 für Fahrzeuge, die schon jetzt oder bis dahin den Verkehr verunsichern.

Berichtigung von Elektra:
Wie ihr im Mail vom Informationsdienst der EU nachlesen könnt, werden leider ab 2019 nur neue Fahrzeugtypen und nicht neue Fahrzeuge mit einem AVAS (Warngeräusch) ausgestattet. Das bedeutet, nur wenn ein Hersteller einen neuen Typ entwickelt, dann muss er ab 01.07.2019 ein AVAS einbauen. Ab 2021 müssen auch nur die ab dann neu zugelassenen Fahrzeuge ein AVAS haben. Es gibt überhaupt keine Nachrüstung von Elektrofahrzeugen, die Zitat: “ schon jetzt oder bis dahin den Verkehr verunsichern.“

Zitat:
Markus Wolf
: Wir vertreten die Position, dass die Geräusche nicht abschaltbar sein sollten. Nun hat die EU beschlossen, dass geräuscharme Fahrzeuge einen Schalter zum Ausschalten des Warngeräusches bis zum nächsten Neustart des Fahrzeuges haben soll. Wir versuchen jetzt, über die nationale Gesetzgebung ein Verbot des Ausschaltens zu erreichen. Zum Vergleich: Fahrzeuglichter sind abschaltbar, aber es ist gesetzlich geregelt, dass nachts nur mit Licht gefahren werden darf – andernfalls wären sie unsichtbar und somit eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Mit unhörbaren Fahrzeugen verhält es sich nicht anders. Daher brauchen wir für geräuscharme Fahrzeuge eine entsprechende Regelung. Das Geräusch kann zwar abschaltbar sein, wenn es nicht gebraucht wird, d.h. wenn das Fahrzeug aufgrund anderer Faktoren verlässlich ausreichend hörbar ist. Ist es das aber nicht, so darf es keine Möglichkeit geben, es auszuschalten.

Kommentar von Elektra:
Grundsätzlich wäre zwar ein nationales Verbot des Abschaltens meiner Meinung nach denkbar, aber wie soll die Kontrolle passieren? Während Licht weithin sichtbar und daher gut kontrollierbar ist, kann ich mir nur schwer Verkehrspolizisten vorstellen, die an den vorüberfahrenden Elektroautos horchen. Bei einem Unfall mit einem Fußgänger und einem E-Fahrzeug müsste es dann Ohrenzeugen statt Augenzeugen geben. Über 90% der Menschen sind so auf das Sehen fixiert, dass sie sich mit Sicherheit nicht erinnern werden können, ob das AVAS bei einem beobachteten Unfall an oder abgeschaltet war. Jetzt könnte man sagen, es könnte irgendein Lämpchen geben, das anzeigt, ob das AVAS an oder abgeschaltet ist, aber das wäre eine Veränderung am Fahrzeug und so etwas darf Österreich nicht vorschreiben. Bei der EU Verordnung geht es nämlich um die Vereinheitlichung der Zulassungskriterien für KFZ in ganz Europa. Alle Fahrzeuge müssen in ganz Europa zukünftig dieselben Kriterien erfüllen. Kein Land darf andere Kriterien verlangen.

Zitat:
Markus Wolf:
Das Geräusch kann zwar abschaltbar sein, wenn es nicht gebraucht wird, d.h. wenn das Fahrzeug aufgrund anderer Faktoren verlässlich ausreichend hörbar ist. Ist es das aber nicht, so darf es keine Möglichkeit geben, es auszuschalten.

Kommentar von Elektra:
Da kenne ich mich nicht aus. Darf es jetzt abschaltbar sein oder nicht? Welche Faktoren könnten das sein? Nicht vergessen, das AVAS kommt ohnehin nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 kmh. Ab 21 kmh gibt es kein AVAS. Ich kann mir kaum Umstände vorstellen, bei denen ein Fahrzeug bei unter 20 kmh hörbar sein sollte. Das Abrollgeräusch und Windgeräusch sind bei so niedrigen Geschwindigkeiten sicher zu leise um Zitat: „verlässlich und ausreichend hörbar“ zu sein. Außer vielleicht auf einem holprigen Feldweg.

Zitat:
Markus Wolf:
Bis zu welcher Geschwindigkeit das Warngeräusch unbedingt notwendig ist, muss – natürlich unter Einbindung betroffener Personen – wissenschaftlich getestet werden. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat gerade eine Studie mens „DrivEkustik“ zum Thema Hörbarkeit von Elektrofahrzeugen herausgegeben. Dort wurde genau das gemacht: wissenschaftliche Studien unter Einbeziehung blinder und sehbehinderter Menschen (in dem Fall des BSVÖ). Die Studie ergibt ganz klar, dass ein Warngeräusch erforderlich ist. Allerdings trifft sie über die Details der Gestaltung leider noch keine so konkreten Aussagen. Die EBU hat 40 km/h vertreten, der Rat hat 20 km/h angenommen. Meines Erachtens müssen das die Verkehrsexperten im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer klären und wenn notwendig, den Wert nachverhandeln und anpassen. BIZEPS: Wir danken für das Interview.

Kommentar von Elektra:
Während Herr Dr. Wolf zuerst sagt:
Zitat:
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) hat sich zusammen mit seinen Partnern in der Europäischen Blindenunion (EBU) auf europäischer Ebene für eine sichere Lösung für alle eingesetzt. vertritt er hier nicht mehr die 40 kmh, die die EBU gefordert hat. International gibt es bereits zahlreiche Studien zum AVAS und zu der Geschwindigkeit, bis zu der es notwendig wäre. Man müsste sie recherchieren und genau lesen, um herauszufinden welche seriös gemacht wurden und zu aussagekräftigen Ergebnissen kommen. Zweifellos sind diejenigen aussagekräftiger, die ihre Tests im tatsächlichen Verkehrslärm gemacht haben, als die welche nur über Kopfhörer die Hörbarkeit getestet haben.

Positiv ist jedenfalls, dass sich der Blindenverband zunehmend immer mehr mit dem Thema der geräuschlosen bzw. geräuscharmen Fahrzeuge auseinandersetzt. Das ist sicherlich zumindest teilweise auf die Aktivitäten der Initiative Elektra zurückzuführen.

EU Parlament beschließt unzureichendes akustisches Warnsystem für Elektrofahrzeuge Sind Blinde und Sehbehinderte EU Bürger zweiter Klasse?

Das EU Parlament hat am 02.04.2014 eine europaweite  Verordnung zur Lärmreduktion von Kraftfahrzeugen beschlossen. Auf Betreiben der europäischen Blindenorganisationen wurde zwar die Einführung eines AVAS (akustisches Warnsignal) für Elektrofahrzeuge hineingenommen, aber die konkreten Gesetzesvorgaben sind alles andere als ein Grund zum Jubeln:

1. Der Einbau des AVAS wird erst ab 01.07.2021 und auch dann nur für neu zugelassene Elektrofahrzeuge verpflichtend sein. Es ist keine Nachrüstung für die Fahrzeuge vorgesehen, die dann bereits lautlos im Verkehr unterwegs sind!

Mit öffentlichen Geldern wird aber schon jetzt laufend der verstärkte Einsatz von Elektrofahrzeugen forciert. Allein das Projekt „E-Mobilität für alle“ wird von BMVIT und Klimafonds mit €6.000.000 gefördert und uns demnächst lautlose E-Taxis und E-Carsharing in Wien, Klagenfurt und Graz bescheren!

2. Das AVAS (akustisches Warnsystem) wird zwingend einen vom Fahrer leicht erreichbaren Abschalter haben, mit dem er es jederzeit deaktivieren kann!
Das bedeutet null Sicherheit für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer!
Wir blinden Menschen werden uns weiterhin nicht darauf verlassen können Elektrofahrzeuge hören zu können und keine Möglichkeit haben eigenverantwortlich einem Zusammenstoß zu vermeiden.
Hinzu kommt, dass ein blinder Mensch nicht einschätzen kann, ob er für Autofahrer sichtbar ist oder nicht. Wenn er kein herankommendes Fahrzeug hört, tritt er völlig unerwartet hinter einem parkenden LKW oder anderen sichtbehindernden Objekt hervor auf die Straße und kann vom Fahrer nicht rechtzeitig gesehen werden.
Der Lenker kann deshalb niemals vorher wissen, ob er das AVAS brauchen wird oder nicht.
Er trägt somit selbst auch ein wesentlich höheres Unfallrisiko.

3. Das AVAS wird nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20km/h aktiv sein. Ab 21 kmh wird es kein Warngeräusch geben.
Das ist viel zu wenig!
Bei so niedrigen Geschwindigkeiten reicht das Rollgeräusch der Reifen bei weitem nicht aus um ein Fahrzeug im Verkehrslärm hören zu können.
Je schneller ein Fahrzeug fährt, umso gefährlicher ist es. Deshalb muss das Warngeräusch auch bei höheren Geschwindigkeiten hörbar sein!
Völlig unvorstellbar wäre es, dass ein Auto nachts nur bis 20km/h mit Licht fahren müsste.
Sollte nicht gleiches Recht und gleiche Sicherheit für alle gelten, gleichgültig ob sehend, sehbehindert oder blind?

Diese EU Verordnung ist bereits beschlossen und daher rechtswirksam. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt sie wörtlich und hat Gesetzesrang. Österreich hat, genau wie alle anderen EU Staaten, keinen Spielraum andere Kriterien für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zu erlassen.
Die einzige Möglichkeit, diese EU Verordnung zu kippen, stellt der Weg zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder zum europäischen Gerichtshof dar.
Für uns blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen geht es um unser Überleben und um die Möglichkeit weiterhin auf die Straße gehen zu können.
Es wäre notwendig, dass sich die europäischen Blindenorganisationen zusammentun und finanzielle Mittel bereitstellen um spezialisierte Anwälte zu beauftragen, die sich für unsere Sicherheit einsetzen.

Wiener Linien errichten neue Barrieren für behinderte Menschen

Mit ihren neuen geräuscharmen Elektrobussen haben die Wiener Linien im September 2013 den Staatspreis für Mobilität bekommen. Für die Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen stellen die unhörbaren Busse aber eine unüberwindliche Barriere dar. Einerseits sind wir in akuter Lebensgefahr, weil wir sie nicht kommen hören, andererseits können wir sie nicht benutzen. Versuchen Sie einmal in einen Bus einzusteigen, den Sie nicht wahrnehmen können!

Bereits im Juni 2013 haben 5 blinde Menschen ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt eröffnet, nachdem die Korrespondenz mit den Wiener Linien kein Ergebnis gebracht hatte. In den E-Mails des Kundendienstes war nur zu lesen gewesen: „Unsere LenkerInnen fahren so, dass niemand gefährdet wird.“

Uns blinden Menschen wird zugemutet uns ohne jede Möglichkeit zur Eigenverantwortung und Kontrolle durch das Gehör im wahrsten Sinne des Wortes „blind und taub“ auf die FahrerInnen zu verlassen. Ich frage Sie, welcher Mensch würde sich trauen mit verbundenen Augen und zugestoppelten Ohren, nur im Vertrauen auf die LenkerInnen, eine Straße zu überqueren? Und wäre so jemand als zurechnungsfähig zu bezeichnen?

Durch den Reaktions- und Bremsweg ist es für den besten Fahrer unmöglich rechtzeitig stehen zu bleiben, wenn jemand ganz knapp vor den Bus läuft.
Den LenkerInnen wird eine enorme Verantwortung aufgehalst, weil man nicht bereit ist eine vernünftige Lösung zu finden.

Das Problem betrifft nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch die meisten sehenden Fußgänger, die sich oftmals nach Gehör im Verkehr orientieren.
Kinder sind durch ihre naturgemäß geringere Aufmerksamkeit extrem gefährdet, wenn die akustische Wahrnehmungsmöglichkeit wegfällt.
Ältere Menschen sind in hohem Maß betroffen, da im Alter alle Sinne nachlassen. Deshalb ist es umso wichtiger für sie, Fahrzeuge durch zwei Sinnesorgane wahrnehmen zu können.

Bei unserem Schlichtungsgespräch im Bundessozialamt erschienen zwei VertreterInnen der Wiener Linien, eine Mitarbeiterin der Rechtsabteilung und der stv. Leiter der Abteilung Kraftfahrzeuge. Letzterer begegnete unserem Anliegen mit völligem Unverständnis. Er werde keinen Bus lauter machen, sagte er. Dabei wird es jetzt leider auch bleiben, denn die Schlichtung ist gescheitert. Zwar wurde damals vereinbart, dass die Wiener Linien in den nächsten Monaten ein Geräusch zum Einbau mit uns erarbeiten würden, aber es ist nur zu einer einmaligen Vorführung eines einzigen Warntons gekommen, der an ein Handyklingeln erinnert hat. Die VertreterInnen der Wiener Linien wirkten diesmal kooperativ und bemüht. Zuerst ließen sie uns das Geräusch im Straßenverkehr in einer für uns passenden Lautstärke anhören um uns dann aber mitzuteilen, dass es ohnehin höchstens 80db haben dürfe, da es ansonsten kein lärmarmer Bus mehr sei. Es wurde ein weiterer Termin für Ende Jänner vereinbart. Wir blinde SchlichtungswerberInnen wollten bis dahin Klänge recherchieren, die auch bei geringerer Lautstärke besser im Verkehrslärm hörbar sind.
Stattdessen schickten die Wiener Linien im Jänner ein Mail an das Bundessozialamt, in dem sie ankündigten, keine weiteren Versuche zum Einbau eines Warngeräusches zu unternehmen und zukünftig verstärkt solche Busse in den Fahrbetrieb aufzunehmen.
Leider bleibt uns jetzt nichts anderes übrig, als den Rechtsweg zu beschreiten.

Geräuschlose Elektro- und Hybridfahrzeuge Eine tödliche Bedrohung

Stellen Sie sich vor, Sie können nicht sehen. Sie sind auf der Straße. Keine Straßenbeleuchtung und keine Autoscheinwerfer leuchten für Sie.
Angestrengt lauschen Sie in die Dunkelheit. Sie versuchen, Geräusche zu unterscheiden.
Plötzlich ein Summen, ein ganz leises, ganz knapp neben Ihnen! Mit einem gewaltigen Schlag werden Sie zu Boden geschleudert! Geräuschlose Elektro- und Hybridfahrzeuge Eine tödliche Bedrohung weiterlesen

ELEKTRA ist eine vereinsunabhängige Bürgerinitiative, die sich aus Sicherheitsgründen für ein verpflichtendes Warn- bzw. Mindestgeräusch für Kraftfahrzeuge einsetzt. Unhörbare Fahrzeuge sind für blinde Menschen lebensgefährlich, genauso wie unsichtbare es für Sehende wären. Während es aus Sicherheitsgründen völlig undenkbar wäre, ein unsichtbares Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, sind immer mehr geräuschlose auf unseren Straßen unterwegs.